Zugang zur Psychotherapie

Für gesetzlich Versicherte

Sie können sich für einen Termin eine Überweisung für ambulante Psychotherapie vom Hausarzt oder Facharzt geben lassen oder sich auch direkt, ohne Überweisung bei mir melden. Bitte bringen Sie auch Ihre Chipkarte mit.

Ich bin telefonisch und per Fax unter 0341 2606358 erreichbar (weitere Infos siehe Kontakt).

Zu Beginn der Behandlung sind bis zu fünf "Probestunden" (probatorische Sitzungen) möglich, in denen es darum geht, abzuschätzen, inwieweit das erforderliche Vertrauenverhältnis besteht bzw. aufgebaut werden kann und inwieweit fachliche Ansatzpunkte für eine Psychotherapie bestehen.

Spätestens nach 5 Stunden muss dann für die Fortführung der Behandlung ein "Antrag auf Psychotherapie" bei der Krankenkasse gestellt werden. Dafür ist dann auch das Einholen einer ärztlichen Bescheinigung (Konsiliarbericht) erforderlich.

Als Privatleistung

Auch private/ von Privatkrankenkassen getragene Termine sind möglich, bei Privatkassen bestehen je nach Vertrag unterschiedliche Regelungen für ambulante Psychotherapie. Diese sollten vor Behandlungsbeginn abgeklärt werden.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Psychisch bedingte Beschwerden, Beeinträchtigungen und Erkrankungen haben sich meist über einen längeren Zeitraum entwickelt und beeinflussen oft verschiedenste Lebensbereiche. Um langfristig stabile Veränderungen zu erzielen, ist Psychotherapie oft ein länger andauernder Prozess.

Durch die Krankenkassen sind bei Verhaltenstherapie (für gesetzlich Versicherte) folgende Stundenzahlen als Obergrenze für ambulante Therapie festgelegt:

25 Stunden für Kurzzeittherapie, dies kann (in einzelnen Schritten) bei Notwendigkeit verlängert werden
auf 45, dann auf 60 und ggf. auf 80, in Ausnahmefällen auch auf 100 Stunden.